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Landtagswahl 2010, die dritte!
23.03.2010 um 09:42 Uhr
erstellt von: Frank Walther
Und wieder hat sich ein Politiker Gedanken gemacht, was in unserem Bereich alles schlecht ist.
Wie bereits bei "Landtagswahl 2010 Artikel I. und II" gesagt, im Mai könnt ihr eure Antwort auf solche Gedankenspiele in Form von Kreuzen auf dem Wahlzettel geben...
Hier der Originalwortlaut einer Presseinformation der FDP-Fraktion in Berlin:
Jens Ackermann
Mitglied des Deutschen Bundestages
Obmann der FDP im Tourismusausschuss
Mitglied im Gesundheitsausschuss
Presseinformation
Berlin: Tel: (030) 227 – 71 493 Fax : (030) 227 – 76 154
Wahlkreisbüro: Tel.: (039209)- 20 907 Fax : (039209)- 60 347
www.jens-ackermann.info
jens.ackermann@bundestag.de
Kontaktdaten
Rettungsdienst als Gemeinschaftsgut - keine hoheitliche Aufgabe! Berlin, 16.03.2010
BERLIN. 10 Argumente für den privaten Rettungsdienst
Seit mehr als zwei Jahrzehnten bemühen sich Gesundheitspolitiker fast aller Parteien um
mehr Wettbewerb auf dem Gesundheitsmarkt. Weitgehend außen vor geblieben ist bis
heute der Rettungsdienst.
Der rettungsdienstpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Ackermann, legt
nun zehn Argumente für den privaten Rettungsdienst in Deutschland vor. Für den
Bundestagsabgeordneten ist klar: „Der Rettungsdienst ist ein Gemeinschaftsgut und keine
hoheitliche Aufgabe.“
1. In Deutschland sind über 270 privat-wirtschaftliche Rettungsdienstunternehmen tätig.
Der private Rettungsdienst ist so hinter dem Deutschen Roten Kreuz die zweitgrößte
Anbietergruppe von rettungsdienstlichen Leistungen.
2. Der private Rettungsdienst beschäftigt insgesamt über 9.650
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und bietet ihnen einen sicheren Arbeitsplatz.
3. Mit über 1.510 Rettungsfahrzeugen werden im privaten Rettungsdienst jährlich rund 3,8
Millionen Einsätze gefahren und so zahlreichen Menschen direkt und unmittelbar geholfen
– Tag für Tag.
4. Die privat geführten Rettungsdienstunternehmen sind bis heute überwiegend
inhabergeführte Familienbetriebe – der private Rettungsdienst ist so eine Stütze des
Mittelstands in Deutschland.
5. Bei konsequenter Indikationsstellung entfallen im Rettungsdienst 70 Prozent aller
Einsätze auf den qualifizierten Krankentransport. Hierbei handelt es sich um eine
qualifizierte medizinische Dienstleistung, die unter keinem Aspekt als öffentliche oder gar
hoheitliche Aufgabe zu qualifizieren ist.
6. Zu den Kernaufgaben des privaten Rettungsdienstes zählt die Mitwirkung am
Katastrophenschutz – in Hessen und im Saarland sind die zuständigen Landesverbände
als Katastrophenschutzorganisation nach Landesrecht anerkannt und in alle relevanten
Prozesse eingebunden. Trotzdem: Unternehmen und deren Beschäftigte, die Leistungen
im Katastrophenschutz für die Allgemeinheit kostenfrei erbringen wollen, bleiben in vielen
Bundesländern immer noch ausgeschlossen.
7. Die öffentliche Hand hat sich aus klassischen Hoheitsaufgaben wie der öffentlichen
Sicherheit seit langem weitgehend zurückgezogen: Es gibt inzwischen mehr Beschäftigte
bei privaten Sicherheitsunternehmen als Polizeibeamte. Kasernen, Atomkraftwerke,
Flughäfen und Bahnanlagen werden von privaten Unternehmen bewacht – mit
bewaffneten Mitarbeitern! Warum ausgerechnet der Rettungsdienst eine hoheitliche
Aufgabe sein soll, die dem öffentlichen Dienst oder privilegierten Hilfsorganisationen
vorbehalten bleibt, erschließt sich nicht.
8. Der Einsatz von Ehrenamtlichen verhindert die Schaffung von
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, führt zu Lohndumping innerhalb der
jeweiligen Hilfsorganisationen (bsp. 7,20 € pro ehrenamtlicher Stunde in Niedersachsen)
und greift in den Wettbewerb mit privaten Rettungsdienstunternehmen ein. Es liegt auf der
Hand, dass ein ehrenamtlich Tätiger nie die entsprechende (und notwendige)
Berufserfahrung erlangen kann.
9. Im Sinne der Notfallpatienten und der Einsatzkräfte vor Ort ist es wenig hilfreich,
Hilfsorganisationen und private Anbieter gegeneinander auszuspielen: es zählen Qualität
und Angebot der Hilfsleistungen und nicht die Organisation.
10. Die privaten Rettungsdienstunternehmen sind gut für die Kommunen, da sie
Gewerbesteuern zahlen müssen. |
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